Warum ist eine Seilwindenprüfung erforderlich?
Wie oft muss eine Seilwindenprüfung durchgeführt werden?
Wenn eine ungeprüfte Winde mehr zieht, als sie nach ihrer Nennleistung ziehen soll, kommen schnell viele potentielle Gefahrenquellen zusammen. Aus diesem Grund geben die Unfallverhütungsvorschriften der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Nr. 54 (DGUV) vor, dass Seilwinden, Seilzüge und Anschlagmittel bei gewerblicher Nutzung jedes Jahr geprüft werden müssen.
Wer darf eine Forst-Seilwinde prüfen?
Seilwindenprüfung auf unserem Seilwindenprüfstand
Um den gesetzlichen Anforderungen für Kleinseilwinden und Seilzüge Rechnung zu tragen, bieten wir als Serviceleistung ab sofort eine Prüfung dieser Geräte auf unserem hauseigenen Seilwindenprüfstand am Standort Bispingen südlich von Hamburg an. Wir prüfen für Sie Spillwinde und Kleinseilwinden sowie Seilzüge. Dreipunktseilwinden können auf dem Prüfstand leider nicht geprüft werden.
Nachdem Ihre Seilwinde oder Seilzug unser Haus erreicht, führen wir eine Sicht- und Funktionsprüfung durch. Anschließend erfolgen eine Zugkraftmessung und die Kontrolle der Bremshaltelast. Unsere sehr präzise Windenzugkraftmessanlage ist KWF-geprüft. Die Messergebnisse werden in einem Prüfprotokoll für Sie dokumentiert. Das Protokoll erhalten Sie bequem per E-Mail. Mit Hin- und Rückversand sollten Sie für Ihre Arbeitsplanung ca. 7 Werktage ohne das Gerät einplanen. Bitte den Versand ohne Betriebsstoffe durchführen.
Wie teuer ist eine Prüfung von Seilwinde oder Seilzug?
Prüfkosten € inkl. MwSt |
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Seilzug | 35,90 |
Spillwinde | 45,90 |
Rundschlinge | 5,00 |
Umlenkrolle | 9,00 |
Zugseil je 10 Meter | 5,00 |
Schäkel | 4,00 |
Baumzugseil | 11,00 |
Rückekette/Chokerseil | 7,50 |
Unsere Ansprechpartner für Ihre Geräteprüfung
Um die Bearbeitung zu erleichtern, nutzen Sie am besten unseren Einsendeschein für Seilwinden und Seilzüge (PDF-Download). Sie erreichen uns auch per Telefon unter 05194/900-0 oder E-Mail materialpruefung@grube.de. Bei Fragen zum weiteren Ablauf stehen wir jederzeit zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen allzeit sicheres Arbeiten!
Das Wichtigste zur Windenprüfung auf einen Blick
- jährliche Prüfung bei gewerblicher Nutzung ist Pflicht
- Prüfung nur durch sachkundige Personen vornehmen lassen
- die Prüfung von Kleinseilwinden, Spillwinden und Seilzügen bei Grube ist KWF-zertifiziert
- Kontrolle der Maximalzugleistung und der Bremshaltelast
- lückenlose Dokumentation mit Prüfprotokoll
- Dauer ca. 7 Werktage